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   VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13   

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VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13 (https://dejure.org/2013,20709)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.07.2013 - 30 L 156.13 (https://dejure.org/2013,20709)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 30 L 156.13 (https://dejure.org/2013,20709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 2 Nr 8 ÄApprO
    Hochschulrecht; Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Wechsel von einem Regelstudiengang in einen Modellstudiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 NC 74.09

    Hochschulwechsel; Charité; Studiengang Humanmedizin; WS 2008/09; Zulassung zum 3.

    Auszug aus VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13
    Zu einem höheren Semester kann also nur zugelassen werden, wer den Leistungsstand erreicht hat, der ihm die Fortsetzung seines Studiums in diesem Fachsemester erlaubt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09 - juris).

    Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer [vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. -Juris; zuletzt Beschluss 16. Juli 2012 - VG 30 L 167.12-] und des OVG Berlin-Brandenburg [vgl. Beschluss vom 11. September 2009 a.a.O., zuletzt Beschluss vom 8. Januar 2013 - OVG 5 NC 152.12 -]).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

    Auszug aus VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13
    § 41 Abs. 2 ÄApprO lässt sich keine Verpflichtung der nach Landesrecht zuständigen Stelle entnehmen, ihre Hochschulen zu verpflichten, bei Einführung eines Modellstudiengangs gleichzeitig einen Regelstudiengang vorzuhalten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 2 NB 347/06 - Juris - unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung in BR-Drs. 1040/97 S. 105).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2010/11; Modellstudiengang;

    Auszug aus VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13
    Er wurde mit Zustimmung der Wissenschaftsverwaltung mit Ablauf des Sommersemesters 2010 aufgehoben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 13 C 259/08

    Ausschluss von Studienanfängern von zu einem Diplomgrad führenden Studiengängen

    Auszug aus VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13
    Daraus folgt, dass die Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. dazu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 13 C 259/08 -, juris) lediglich ihren Mitgliedern mit verzögertem Studienfortschritt, etwa vormals beurlaubten Studierenden oder Wiederholern von Prüfungen, Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum des Regelstudiengangs anbietet, um ihnen eine ordnungsgemäße Beendigung ihres an der Antragsgegnerin aufgenommenen Studiums zu ermöglichen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 5 NC 73.12

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2011/12; Modellstudiengang;

    Auszug aus VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 156.13
    Auf den mit einem solchen Wechsel verbundenen Verlust von Studienzeit weist die Antragsgegnerin in der von den Studierenden zu unterzeichnenden Freiwilligkeitserklärung gemäß Anlage 1 zur § 3 Studienordnung hin (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - OVG 5 NC 73.12-).
  • VG Berlin, 20.03.2014 - 30 L 729.13

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer [vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. -Juris; Beschluss 16. Juli 2012 - VG 30 L 167.12-; zuletzt Beschluss vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 156.13 - Juris] und des OVG Berlin-Brandenburg [vgl. Beschluss vom 11. September 2009 a.a.O., zuletzt Beschluss vom 8. Januar 2013 - OVG 5 NC 152.12 -]).
  • VG Berlin, 26.03.2014 - 30 L 813.13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 3. Semester

    Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer [vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. -Juris; Beschluss 16. Juli 2012 - VG 30 L 167.12-; zuletzt Beschluss vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 156.13 - Juris] und des OVG Berlin-Brandenburg [vgl. Beschluss vom 11. September 2009 a.a.O., zuletzt Beschluss vom 8. Januar 2013 - OVG 5 NC 152.12 -]).
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